Das Ändert Sich 2021
Jedes Jahr aufs Neue treten neue Gesetze ab dem 1. Januar in Kraft – so auch im Jahr 2021. Wir haben hier die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021 für den Arbeitgeber festgehalten.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird verlängert
Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, sofern ein Anspruch des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.März 2021 für alle Beschäftigten entstanden ist. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird für Unternehmen, die bis spätestens 31.Dezember 2020 Kurzarbeit angemeldet haben, bis maximal 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Mindestlohn wird erneut angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde steigt ab dem 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto und ab dem 1. Juli 2021 um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro brutto. Zudem haben sich die Mindestlöhne in verschiedenen Branchen ebenfalls geändert. Lesen Sie hier mehr dazu: Branchenspezifische Mindestlöhne.
Elekronische Mitgliedsbestätigung anstatt Mitgliedsbescheinigung
Bei Neuaufnahme einer Beschäftigung muss der Arbeitnehmer keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkassen in Papierform mehr vorlege. Ab dem 1. Januar 2021 muss nur noch eine einfache Namensnennung der Krankenkasse an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Dieser kann diese Angabe elektronisch überprüfen & bestätigen lassen. Lese mehr zu der neuen elektronischen Mitgliedsbestätigung hier.
Weitere Gesetzesänderungen 2021 für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sie unter dem folgenden Link: Gesetzesänderungen im Überblick.