Währung: Euro (EUR)
Ø Einkommen: €1,871 pro Monat
Finanzjahr: 1. Januar – 31. Dezember
Ø Arbeitsstunden: 35 Stunden pro Woche (variiert je nach Tarifvertrag)
Über Frankreich
Frankreich ist Teil Europas; es hat mehr als 67 Millionen Einwohner. Als zweitgrößte Wirtschafts- und Exportmacht der EU bietet es hervorragende Chancen. Das Land behauptet weiterhin seinen Status als weltweit führendes Land im Handel und Tourismus sowie in Forschung und Entwicklung. Für einen Arbeitgeber stellt die Geschäftstätigkeit in Frankreich aufgrund des einzigartigen Sozialversicherungssystems und der hohen Unternehmensquoten eine Reihe von Herausforderungen dar.
Es ist wichtig, die französische Gesetzgebung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Personalwesen zu verstehen. Vetraue unseren HR- & Payrollexperten und gewährleiste eine konforme & effiziente Gehaltsabrechnung.
Bereit von Unseren HR & Gehaltsexperten für Frankreich zu Profitieren?
Einkommenssteuer
Seit Januar 2019 werden die Steuern in Frankreich an der Quelle gezahlt. Dies bedeutet, dass die Steuern direkt auf das Einkommen erhoben werden. Um den abzuführenden Betrag zu ermitteln, meldet der Steuerzahler sein Einkommen im Frühjahr des Vorjahres an und schickt es an die Steuerbehörden. Die Erklärung wird wie folgt abgegeben: Bruttojahreseinkommen abzüglich der Angehörigen, abzugsfähige Ausgaben, Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Frage kommen, usw.
Sobald die Erklärung abgegeben wird, kennt der Steuerzahler den Steuersatz der Steuer. Am 1. Januar des folgenden Jahres wird der Satz auf das Gehalt angewandt und erscheint auf der Gehaltsabrechnung. Jede Änderung der persönlichen Situation (Heirat, Geburt …) muss unverzüglich der Steuerverwaltung mitgeteilt werden, die dann den Steuersatz ändert.
Sozialversicherung
Sozialversicherung | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) | 9.2% | – | |
Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (CRDS) | 0.50% | – | |
Autonomer Solidaritätsbeitrag | – | 0.30% | |
Krankenversicherung | – | 7% oder 13% | |
Gedeckte Altersversicherung | 6.90% | 8.55% | |
Arbeitslosen-Altersversicherung | 0.40% | 1.90% | |
Familienzulage | – | 3.45% or 5.25% | |
Arbeitsunfall | Berufsabhängig | ||
FNAL (Unternehmen + 20 Mitarbeiter) | – | 0.50% | |
Beitrag bei Arbeitslosigkeit | – | 4.05.5% | |
AGS Beitrag | – | 0.15% | |
Agirc und Arrco Zusatzrenten | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Agirc-Arrco 1 | 3.15% | 4.72% | |
Agirc-Arrco 2 | 8.64% | 12.95% | |
Apec | 0.024% | 0.036% | |
THIS | 0.14% | 0.21% | |
CEG 1 | 1.08% | 1.62% | |
CEG 2 | 1.62 | 1.08% | |
Andere Beiträge | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Beteiligung am Bauvorhaben | – | 0.45% | |
Zahlung von Transportkosten | – | variabel |
Unsere HR & Gehaltsexperten Stehen für Sie Bereit!
Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen sind in jedem Land und für jedes Unternehmen anders. Vertrauen Sie einem unserer Experten vor Ort, um die Einhaltung der Vorschriften für Ihr Unternehmen in Frankreich zu gewährleisten.
So Können Wir Sie Unterstützen:
- Beratung und Definition der Bedürfnisse Ihres Unternehmens
- Berechnung- und Abzug der Steuern direkt an der Quelle
- Erstellen der benötigten Dokumente für die Steuerverwaltung
- Meldungen an die Behörden (Steuer, Sozial, Versicherungen …)
- Lohnberechnung unter Berücksichtigung der französischen Sozialversicherung
- Zustellung von Lohnzetteln
- Einhaltung von Tarifverträgen für jeden Distrikt
- Implementierung und Testen der Software
- Einen persönlichen & engagierten Experten an Ihrer Seite
HR & Gehaltsabrechnung in Frankreich
HR & Gehaltsabrechnung in Frankreich
Währung: Euro (EUR)
Ø Einkommen: €1,871 pro Monat
Finanzjahr: 1. Januar – 31. Dezember
Ø Arbeitsstunden: 35 Stunden pro Woche (variiert je nach Tarifvertrag)
Bereit von Unseren HR & Gehaltsexperten für Frankreich zu Profitieren?
Über Frankreich
Frankreich ist Teil Europas; es hat mehr als 67 Millionen Einwohner. Als zweitgrößte Wirtschafts- und Exportmacht der EU bietet es hervorragende Chancen. Das Land behauptet weiterhin seinen Status als weltweit führendes Land im Handel und Tourismus sowie in Forschung und Entwicklung. Für einen Arbeitgeber stellt die Geschäftstätigkeit in Frankreich aufgrund des einzigartigen Sozialversicherungssystems und der hohen Unternehmensquoten eine Reihe von Herausforderungen dar.
Es ist wichtig, die französische Gesetzgebung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Personalwesen zu verstehen. Vetraue unseren HR- & Payrollexperten und gewährleiste eine konforme & effiziente Gehaltsabrechnung.
Einkommenssteuer
Seit Januar 2019 werden die Steuern in Frankreich an der Quelle gezahlt. Dies bedeutet, dass die Steuern direkt auf das Einkommen erhoben werden. Um den abzuführenden Betrag zu ermitteln, meldet der Steuerzahler sein Einkommen im Frühjahr des Vorjahres an und schickt es an die Steuerbehörden. Die Erklärung wird wie folgt abgegeben: Bruttojahreseinkommen abzüglich der Angehörigen, abzugsfähige Ausgaben, Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Frage kommen, usw.
Sobald die Erklärung abgegeben wird, kennt der Steuerzahler den Steuersatz der Steuer. Am 1. Januar des folgenden Jahres wird der Satz auf das Gehalt angewandt und erscheint auf der Gehaltsabrechnung. Jede Änderung der persönlichen Situation (Heirat, Geburt …) muss unverzüglich der Steuerverwaltung mitgeteilt werden, die dann den Steuersatz ändert.
Sozialversicherung
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge. Sie werden als Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts berechnet. Viele Kriterien können die Methode zur Berechnung dieser Abgaben festlegen, aber es gibt eine von der Sozialversicherung festgelegte Obergrenze, die eingehalten werden muss.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge zur Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts-, Todesfall-, Alters-, Witwen- und Unfallversicherung. Außerdem tragen die Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur zusätzlichen Altersversorgung sowie zur Berufsausbildung und zur Lehrlingsausbildung bei. Die Beiträge werden von der Sozialversicherung oder privaten Organisationen wie URSSAF, Arrco, Agirc oder OPCA eingezogen.
Sozialversicherung | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) | 9.2% | – | |
Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (CRDS) | 0.50% | – | |
Autonomer Solidaritätsbeitrag | – | 0.30% | |
Krankenversicherung | – | 7% oder 13% | |
Gedeckte Altersversicherung | 6.90% | 8.55% | |
Arbeitslosen-Altersversicherung | 0.40% | 1.90% | |
Familienzulage | – | 3.45% or 5.25% | |
Arbeitsunfall | Berufsabhängig | ||
FNAL (Unternehmen + 20 Mitarbeiter) | – | 0.50% | |
Beitrag bei Arbeitslosigkeit | – | 4.05.5% | |
AGS Beitrag | – | 0.15% | |
Agirc und Arrco Zusatzrenten | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Agirc-Arrco 1 | 3.15% | 4.72% | |
Agirc-Arrco 2 | 8.64% | 12.95% | |
Apec | 0.024% | 0.036% | |
THIS | 0.14% | 0.21% | |
CEG 1 | 1.08% | 1.62% | |
CEG 2 | 1.62 | 1.08% | |
Andere Beiträge | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Beteiligung am Bauvorhaben | – | 0.45% | |
Zahlung von Transportkosten | – | variabel |
Unsere HR & Gehaltsexperten Stehen für Sie Bereit!
Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen sind in jedem Land und für jedes Unternehmen anders. Vertrauen Sie einem unserer Experten vor Ort, um die Einhaltung der Vorschriften für Ihr Unternehmen in Frankreich zu gewährleisten.
So Können Wir Sie Unterstützen
- Beratung und Definition der Bedürfnisse Ihres Unternehmens
- Berechnung- und Abzug der Steuern direkt an der Quelle
- Erstellen der benötigten Dokumente für die Steuerverwaltung
- Meldungen an die Behörden (Steuer, Sozial, Versicherungen …)
- Lohnberechnung unter Berücksichtigung der französischen Sozialversicherung
- Zustellung von Lohnzetteln
- Einhaltung von Tarifverträgen für jeden Distrikt
- Implementierung und Testen der Software
- Einen persönlichen & engagierten Experten an Ihrer Seite
Währung: Euro (EUR)
Ø Einkommen: €1,871 pro Monat
Finanzjahr: 1. Januar – 31. Dezember
Ø Arbeitsstunden: 35 Stunden pro Woche (variiert je nach Tarifvertrag)
Bereit von Unseren HR & Gehaltsexperten für Frankreich zu Profitieren?
Über Frankreich
Frankreich ist Teil Europas; es hat mehr als 67 Millionen Einwohner. Als zweitgrößte Wirtschafts- und Exportmacht der EU bietet es hervorragende Chancen. Das Land behauptet weiterhin seinen Status als weltweit führendes Land im Handel und Tourismus sowie in Forschung und Entwicklung. Für einen Arbeitgeber stellt die Geschäftstätigkeit in Frankreich aufgrund des einzigartigen Sozialversicherungssystems und der hohen Unternehmensquoten eine Reihe von Herausforderungen dar.
Es ist wichtig, die französische Gesetzgebung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Personalwesen zu verstehen. Vetraue unseren HR- & Payrollexperten und gewährleiste eine konforme & effiziente Gehaltsabrechnung.
Einkommenssteuer
Seit Januar 2019 werden die Steuern in Frankreich an der Quelle gezahlt. Dies bedeutet, dass die Steuern direkt auf das Einkommen erhoben werden. Um den abzuführenden Betrag zu ermitteln, meldet der Steuerzahler sein Einkommen im Frühjahr des Vorjahres an und schickt es an die Steuerbehörden. Die Erklärung wird wie folgt abgegeben: Bruttojahreseinkommen abzüglich der Angehörigen, abzugsfähige Ausgaben, Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Frage kommen, usw.
Sobald die Erklärung abgegeben wird, kennt der Steuerzahler den Steuersatz der Steuer. Am 1. Januar des folgenden Jahres wird der Satz auf das Gehalt angewandt und erscheint auf der Gehaltsabrechnung. Jede Änderung der persönlichen Situation (Heirat, Geburt …) muss unverzüglich der Steuerverwaltung mitgeteilt werden, die dann den Steuersatz ändert.
Sozialabgaben in Frankreich
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge. Sie werden als Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts berechnet. Viele Kriterien können die Methode zur Berechnung dieser Abgaben festlegen, aber es gibt eine von der Sozialversicherung festgelegte Obergrenze, die eingehalten werden muss.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge zur Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts-, Todesfall-, Alters-, Witwen- und Unfallversicherung. Außerdem tragen die Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur zusätzlichen Altersversorgung sowie zur Berufsausbildung und zur Lehrlingsausbildung bei. Die Beiträge werden von der Sozialversicherung oder privaten Organisationen wie URSSAF, Arrco, Agirc oder OPCA eingezogen.
Sozialversicherung | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) | 9.2% | – | |
Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld (CRDS) | 0.50% | – | |
Autonomer Solidaritätsbeitrag | – | 0.30% | |
Krankenversicherung | – | 7% oder 13% | |
Gedeckte Altersversicherung | 6.90% | 8.55% | |
Arbeitslosen-Altersversicherung | 0.40% | 1.90% | |
Familienzulage | – | 3.45% or 5.25% | |
Arbeitsunfall | Berufsabhängig | ||
FNAL (Unternehmen + 20 Mitarbeiter) | – | 0.50% | |
Beitrag bei Arbeitslosigkeit | – | 4.05.5% | |
AGS Beitrag | – | 0.15% | |
Agirc und Arrco Zusatzrenten | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Agirc-Arrco 1 | 3.15% | 4.72% | |
Agirc-Arrco 2 | 8.64% | 12.95% | |
Apec | 0.024% | 0.036% | |
THIS | 0.14% | 0.21% | |
CEG 1 | 1.08% | 1.62% | |
CEG 2 | 1.62 | 1.08% | |
Andere Beiträge | |||
Beiträge 2020 | Gehalt | Arbeitgeber | |
Beteiligung am Bauvorhaben | – | 0.45% | |
Zahlung von Transportkosten | – | variabel |
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Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen sind in jedem Land und für jedes Unternehmen anders. Vertrauen Sie einem unserer Experten vor Ort, um die Einhaltung der Vorschriften für Ihr Unternehmen in Frankreich zu gewährleisten.
So Können Wir Sie Unterstützen
- Beratung und Definition der Bedürfnisse Ihres Unternehmens
- Berechnung- und Abzug der Steuern direkt an der Quelle
- Erstellen der benötigten Dokumente für die Steuerverwaltung
- Meldungen an die Behörden (Steuer, Sozial, Versicherungen …)
- Lohnberechnung unter Berücksichtigung der französischen Sozialversicherung
- Zustellung von Lohnzetteln
- Einhaltung von Tarifverträgen für jeden Distrikt
- Implementierung und Testen der Software
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