HR & Gehaltsabrechnung in Italien

Währung: Euro (EUR)

Ø Einkommen: € 1,580 Pro Monat

Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember

Ø Arbeitsstunden: 38 Stunden pro Woche

Über Italien

Italien ist Teil Europas und besteht aus 20 Regionen, mit Rom als Hauptstadt. Das Land hat etwa 60 Millionen Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 301.000 Quadratkilometern.

Die Gehälter in Italien unterscheiden sich von der in den meisten europäischen Ländern, und Neulinge auf dem italienischen Markt können die lokalen Anforderungen als komplex und verwirrend empfinden.

Italien unterliegt nationalen Tarifverträgen, in denen die allgemeinen Arbeitsregeln festgelegt sind, und individuelle Arbeitsverträge können davon nicht abweichen. Abweichungen vom NCLA sind nur dann zulässig, wenn die Bedingungen des individuellen Arbeitsvertrags höher sind als die im NCLA beschriebenen (z.B. kann ein Arbeitgeber beschließen, mehr Urlaubstage anzubieten als im anwendbaren NCLA angegeben).

Bereit von Unseren Italienischen Gehaltsexperten zu Profitieren? Payroll & HR Experts ?

Sozialversicherungssystem

Alle italienischen Arbeitnehmer, auch wenn sie für einen befristeten Zeitraum eingestellt werden, müssen beim Instituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS) registriert sein, das Dienstleistungen wie Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Familienzulagen, Ausbildung und Ruhestand abdeckt.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge an das INPS. Die INPS-Beiträge hängen von vielen Faktoren wie der Branche, der Gesamtzahl der Beschäftigten auf der Lohn- und Gehaltsliste und dem Standort des Unternehmens ab, werden jedoch im Allgemeinen auf 30% des Bruttogehalts des Unternehmens geschätzt. Je nach dem Profil des Unternehmens und der Branche sind unter Umständen Mitgliedschaften mit zusätzlichen Mitteln erforderlich. Die Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Istituto Nazionale per l’Assicurazione (INAIL) eingezogen.

Einkommenssteuer

In Italien wird die persönliche Einkommenssteuer (IRPEF) an der Quelle abgezogen. Sie wird nach fünf verschiedenen Einkommensbereichen berechnet:

  • 23% für Einkommen zwischen €0 – €15,000
  • 27% für Einkommen zwischen €15,000 – €28,000
  • 38% für Einkommen zwischen €28,000 – €55,000
  • 41% für Einkommen zwischen €55,000 – €75,000
  • 43% für Einkommen über €75,000.

Sozialversicherungsbeiträge in Italien

Sozialversicherungsbeiträge in Italien
Beiträge Arbeitnehmer Arbeitgeber
Mutterschaft (kann je Industrie variieren) 2.68%
Invalidität, Alter, Hinterbliebene (IVS) 9.19% 23.81%
Arbeitslosigkeit (variiert je nach Länge des Arbeitsvertrags) 1.61%
Familienleistungen (können vom Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag gezahlt werden) 0.68%
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die Unfall- und Berufskrankenversicherung variiert je nach Tätigkeitsbereich.

Unsere HR & Gehaltsexperten Stehen für Sie Bereit!

Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen sind in jedem Land und für jedes Unternehmen anders. Vertrauen Sie einem unserer Experten vor Ort, um die Einhaltung der Vorschriften für Ihr Unternehmen in Italien zu gewährleisten.

So Können Wir Sie Unterstützen

HR & Gehaltsabrechnung in Italien

HR & Gehaltsabrechnung in Italien

Payroll Italy

Währung: Euro (EUR)

Ø Einkommen: € 1,580 Pro Monat

Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember

Ø Arbeitsstunden: 38 Stunden pro Woche

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Über Italien

Italien ist Teil Europas und besteht aus 20 Regionen, mit Rom als Hauptstadt. Das Land hat etwa 60 Millionen Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 301.000 Quadratkilometern.

Die Gehälter in Italien unterscheiden sich von der in den meisten europäischen Ländern, und Neulinge auf dem italienischen Markt können die lokalen Anforderungen als komplex und verwirrend empfinden.

Italien unterliegt nationalen Tarifverträgen, in denen die allgemeinen Arbeitsregeln festgelegt sind, und individuelle Arbeitsverträge können davon nicht abweichen. Abweichungen vom NCLA sind nur dann zulässig, wenn die Bedingungen des individuellen Arbeitsvertrags höher sind als die im NCLA beschriebenen (z.B. kann ein Arbeitgeber beschließen, mehr Urlaubstage anzubieten als im anwendbaren NCLA angegeben).

Sozialversicherungssystem

Alle italienischen Arbeitnehmer, auch wenn sie für einen befristeten Zeitraum eingestellt werden, müssen beim Instituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS) registriert sein, das Dienstleistungen wie Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Familienzulagen, Ausbildung und Ruhestand abdeckt.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge an das INPS. Die INPS-Beiträge hängen von vielen Faktoren wie der Branche, der Gesamtzahl der Beschäftigten auf der Lohn- und Gehaltsliste und dem Standort des Unternehmens ab, werden jedoch im Allgemeinen auf 30% des Bruttogehalts des Unternehmens geschätzt. Je nach dem Profil des Unternehmens und der Branche sind unter Umständen Mitgliedschaften mit zusätzlichen Mitteln erforderlich. Die Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Istituto Nazionale per l’Assicurazione (INAIL) eingezogen.

Einkommenssteuer

In Italien wird die persönliche Einkommenssteuer (IRPEF) an der Quelle abgezogen. Sie wird nach fünf verschiedenen Einkommensbereichen berechnet:

  • 23% für Einkommen zwischen €0 – €15,000
  • 27% für Einkommen zwischen €15,000 – €28,000
  • 38% für Einkommen zwischen €28,000 – €55,000
  • 41% für Einkommen zwischen €55,000 – €75,000
  • 43% für Einkommen über €75,000.

Sozialversicherungsbeiträge in Italien

Sozialversicherungsbeiträge in Italien
Beiträge Arbeitnehmer Arbeitgeber
Mutterschaft (kann je Industrie variieren) 2.68%
Invalidität, Alter, Hinterbliebene (IVS) 9.19% 23.81%
Arbeitslosigkeit (variiert je nach Länge des Arbeitsvertrags) 1.61%
Familienleistungen (können vom Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag gezahlt werden) 0.68%
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die Unfall- und Berufskrankenversicherung variiert je nach Tätigkeitsbereich.

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Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember

Ø Arbeitsstunden: 38 Stunden pro Woche

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Über Italien

Italien ist Teil Europas und besteht aus 20 Regionen, mit Rom als Hauptstadt. Das Land hat etwa 60 Millionen Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 301.000 Quadratkilometern.

Die Gehälter in Italien unterscheiden sich von der in den meisten europäischen Ländern, und Neulinge auf dem italienischen Markt können die lokalen Anforderungen als komplex und verwirrend empfinden.

Italien unterliegt nationalen Tarifverträgen, in denen die allgemeinen Arbeitsregeln festgelegt sind, und individuelle Arbeitsverträge können davon nicht abweichen. Abweichungen vom NCLA sind nur dann zulässig, wenn die Bedingungen des individuellen Arbeitsvertrags höher sind als die im NCLA beschriebenen (z.B. kann ein Arbeitgeber beschließen, mehr Urlaubstage anzubieten als im anwendbaren NCLA angegeben).

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Alle italienischen Arbeitnehmer, auch wenn sie für einen befristeten Zeitraum eingestellt werden, müssen beim Instituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS) registriert sein, das Dienstleistungen wie Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Familienzulagen, Ausbildung und Ruhestand abdeckt.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge an das INPS. Die INPS-Beiträge hängen von vielen Faktoren wie der Branche, der Gesamtzahl der Beschäftigten auf der Lohn- und Gehaltsliste und dem Standort des Unternehmens ab, werden jedoch im Allgemeinen auf 30% des Bruttogehalts des Unternehmens geschätzt. Je nach dem Profil des Unternehmens und der Branche sind unter Umständen Mitgliedschaften mit zusätzlichen Mitteln erforderlich. Die Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Istituto Nazionale per l’Assicurazione (INAIL) eingezogen.

Einkommenssteuer

In Italien wird die persönliche Einkommenssteuer (IRPEF) an der Quelle abgezogen. Sie wird nach fünf verschiedenen Einkommensbereichen berechnet:

  • 23% für Einkommen zwischen €0 – €15,000
  • 27% für Einkommen zwischen €15,000 – €28,000
  • 38% für Einkommen zwischen €28,000 – €55,000
  • 41% für Einkommen zwischen €55,000 – €75,000
  • 43% für Einkommen über €75,000.

Sozialversicherungsbeiträge in Italien

Sozialversicherungsbeiträge in Italien
Beiträge Arbeitnehmer Arbeitgeber
Mutterschaft (kann je Industrie variieren) 2.68%
Invalidität, Alter, Hinterbliebene (IVS) 9.19% 23.81%
Arbeitslosigkeit (variiert je nach Länge des Arbeitsvertrags) 1.61%
Familienleistungen (können vom Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag gezahlt werden) 0.68%
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die Unfall- und Berufskrankenversicherung variiert je nach Tätigkeitsbereich.

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