HR & Gehaltsabrechnung in Spanien

Währung: Euro (EUR)
Ø -Einkommen: €1,889 pro Monat
Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember
Ø –Arbeitsstunden: Stunden pro Woche

Über Spanien

Spanien ist ein Teil Europas, und zählt fast 46 Millionen Einwohner. Kunst und Architektur sind in Städten wie Barcelona gut bekannt, aber auch die Freundlichkeit der Einheimischen und die ausgezeichneten Tapas, die viele Touristen anziehen. Spanien appelliert an Investoren, Niederlassungen oder Unternehmen zu eröffnen, da die Arbeits- und Transportkosten niedrig sind. Ganz zu schweigen von seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Rechtssicherheit umfasst. Das Land ist eine Brücke zu Lateinamerika und stellt einen Markt von etwa 47 Millionen Menschen dar.

Spanien bietet viele Vorteile für Unternehmen, aber für jedes Unternehmen, das nach Spanien expandieren möchte, kann es ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess sein, mit der spanischen Gesetzgebung für Gehaltsabrechnung und Personalwesen Schritt zu halten. Unsere spanischen Experten für Gehaltsabrechnung und Personalwesen stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den spanischen Gesetzgebungen entspricht und bieten Ihnen einen genauen und effizienten Service.

Bereit Von Unseren Gehaltsexperten Zu Profitieren?

Einkommensteuer in Spanien

Die Einkommenssteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle abgezogen, der für die korrekten Berechnungen in den Datenbanken mit persönlichen Informationen jedes Arbeitnehmers verantwortlich ist. Der Staat verteilt dann die Steuern an die betroffene Region. Jede Region hat ihre eigene Besteuerung.

Der Arbeitnehmer muss auch eine jährliche Steuererklärung abgeben, die entsprechend der Quellensteuer geregelt wird, entweder wird eine Rückerstattung zu seinen Gunsten vorgenommen oder er muss einen Zuschlag zahlen. Die Steuerklassen in Spanien sind erhöht.

Einkommensteuersatz (Juli 2021)

von 0€ bis 12.450€ 19%
von 12 451€ bis 20.200€ 24%
von 20.201€ bis 35.200€ 30%
von 35.201€ bis 60.000€ 37%
von 60.001€ bis 130.000€ 45%
von 130.001€ bis 300.000€ 47%
Über 300.000€ hinaus 49%

Sozialversicherungssystem

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge an die allgemeine Sozialversicherungskasse (General Treasury of Social Security – GTSS) abzuführen. In Spanien werden die Sozialversicherungsbeiträge im Allgemeinen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer festgesetzt. Die allgemeinen Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung sowie zur Kranken- und Mutterschaftsversicherung werden nach verschiedenen sozio-professionellen Kategorien auf einer Mindestbasis in einem Tag oder einem Monat berechnet.

Die Unfall- und Berufskrankheitsversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt, und die Höhe der Beiträge wird von der Regierung je nach dem Risiko des Wirtschaftszweigs festgelegt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen auch die Arbeitslosenversicherung gemäß den Bedingungen des Arbeitsvertrags, des unbefristeten oder befristeten Vertrags.

Aber auch die Lohn- und Berufsgarantiefonds müssen von beiden Parteien bezahlt werden. Eine Mindestberechnungsgrundlage ist auf 1050 € pro Monat festgelegt. Sie gilt auch für die Kranken- und Arbeitsunfallversicherung.

Beiträge in Spanien  
BeiträgeArbeitnehmerArbeitgeber
Invaliden-, Alters-, Hinterlassenen- und Mutterschaftsversicherung4.70%23.60%
Arbeitslosigkeit CDI1.55%5.50%
Arbeitslosigkeit CDD1.60%6.70%
Lohngarantiefonds0.20%
Berufliche Weiterbildung0.100.60%

Unsere HR & Gehaltsexperten Stehen für Sie Bereit!

Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen sind in jedem Land und für jedes Unternehmen anders. Vertrauen Sie einem unserer Experten vor Ort, um die Einhaltung der Vorschriften für Ihr Unternehmen in Spanien zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen in Spanien

HR & Gehaltsabrechnung in Spanien

HR & Gehaltsabrechnung in Spanien

Payroll Spain

Währung: Euro (EUR)

Ø -Einkommen: €1,889 pro Monat

Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember

Ø –Arbeitsstunden: Stunden pro Woche

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Über Spanien

Spanien ist ein Teil Europas, und zählt fast 46 Millionen Einwohner. Kunst und Architektur sind in Städten wie Barcelona gut bekannt, aber auch die Freundlichkeit der Einheimischen und die ausgezeichneten Tapas, die viele Touristen anziehen. Spanien appelliert an Investoren, Niederlassungen oder Unternehmen zu eröffnen, da die Arbeits- und Transportkosten niedrig sind. Ganz zu schweigen von seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Rechtssicherheit umfasst. Das Land ist eine Brücke zu Lateinamerika und stellt einen Markt von etwa 47 Millionen Menschen dar.

Spanien bietet viele Vorteile für Unternehmen, aber für jedes Unternehmen, das nach Spanien expandieren möchte, kann es ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess sein, mit der spanischen Gesetzgebung für Gehaltsabrechnung und Personalwesen Schritt zu halten. Unsere spanischen Experten für Gehaltsabrechnung und Personalwesen stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den spanischen Gesetzgebungen entspricht und bieten Ihnen einen genauen und effizienten Service.

Einkommensteuer in Spanien

Die Einkommenssteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle abgezogen, der für die korrekten Berechnungen in den Datenbanken mit persönlichen Informationen jedes Arbeitnehmers verantwortlich ist. Der Staat verteilt dann die Steuern an die betroffene Region. Jede Region hat ihre eigene Besteuerung.

Der Arbeitnehmer muss auch eine jährliche Steuererklärung abgeben, die entsprechend der Quellensteuer geregelt wird, entweder wird eine Rückerstattung zu seinen Gunsten vorgenommen oder er muss einen Zuschlag zahlen. Die Steuerklassen in Spanien sind erhöht.

Einkommensteuersatz (Juli 2021)

von 0€ bis 12.450€ 19%
von 12 451€ bis 20.200€ 24%
von 20.201€ bis 35.200€ 30%
von 35.201€ bis 60.000€ 37%
von 60.001€ bis 130.000€ 45%
von 130.001€ bis 300.000€ 47%
Über 300.000€ hinaus 49%

Sozialversicherungssystem

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge an die allgemeine Sozialversicherungskasse (General Treasury of Social Security – GTSS) abzuführen. In Spanien werden die Sozialversicherungsbeiträge im Allgemeinen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer festgesetzt. Die allgemeinen Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung sowie zur Kranken- und Mutterschaftsversicherung werden nach verschiedenen sozio-professionellen Kategorien auf einer Mindestbasis in einem Tag oder einem Monat berechnet.

Die Unfall- und Berufskrankheitsversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt, und die Höhe der Beiträge wird von der Regierung je nach dem Risiko des Wirtschaftszweigs festgelegt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen auch die Arbeitslosenversicherung gemäß den Bedingungen des Arbeitsvertrags, des unbefristeten oder befristeten Vertrags.

Aber auch die Lohn- und Berufsgarantiefonds müssen von beiden Parteien bezahlt werden. Eine Mindestberechnungsgrundlage ist auf 1050 € pro Monat festgelegt. Sie gilt auch für die Kranken- und Arbeitsunfallversicherung.

Beiträge in Spanien
Beiträge Arbeitnehmer Arbeitgeber
Invaliden-, Alters-, Hinterlassenen- und Mutterschaftsversicherung 4.70% 23.60%
Arbeitslosigkeit CDI 1.55% 5.50%
Arbeitslosigkeit CDD 1.60% 6.70%
Lohngarantiefonds 0.20%
Berufliche Weiterbildung 0.10 0.60%

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Währung: Euro (EUR)

Ø -Einkommen: €1,889 pro Monat

Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember

Ø –Arbeitsstunden: Stunden pro Woche

Bereit Von Unseren Gehaltsexperten Zu Profitieren?

Über Spanien

Spanien ist ein Teil Europas, und zählt fast 46 Millionen Einwohner. Kunst und Architektur sind in Städten wie Barcelona gut bekannt, aber auch die Freundlichkeit der Einheimischen und die ausgezeichneten Tapas, die viele Touristen anziehen. Spanien appelliert an Investoren, Niederlassungen oder Unternehmen zu eröffnen, da die Arbeits- und Transportkosten niedrig sind. Ganz zu schweigen von seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Rechtssicherheit umfasst. Das Land ist eine Brücke zu Lateinamerika und stellt einen Markt von etwa 47 Millionen Menschen dar.

Spanien bietet viele Vorteile für Unternehmen, aber für jedes Unternehmen, das nach Spanien expandieren möchte, kann es ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess sein, mit der spanischen Gesetzgebung für Gehaltsabrechnung und Personalwesen Schritt zu halten. Unsere spanischen Experten für Gehaltsabrechnung und Personalwesen stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den spanischen Gesetzgebungen entspricht und bieten Ihnen einen genauen und effizienten Service.

Einkommensteuer in Spanien

Die Einkommenssteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle abgezogen, der für die korrekten Berechnungen in den Datenbanken mit persönlichen Informationen jedes Arbeitnehmers verantwortlich ist. Der Staat verteilt dann die Steuern an die betroffene Region. Jede Region hat ihre eigene Besteuerung.

Der Arbeitnehmer muss auch eine jährliche Steuererklärung abgeben, die entsprechend der Quellensteuer geregelt wird, entweder wird eine Rückerstattung zu seinen Gunsten vorgenommen oder er muss einen Zuschlag zahlen. Die Steuerklassen in Spanien sind erhöht.

Einkommensteuersatz (Juli 2021)

von 0€ bis 12.450€ 19%
von 12 451€ bis 20.200€ 24%
von 20.201€ bis 35.200€ 30%
von 35.201€ bis 60.000€ 37%
von 60.001€ bis 130.000€ 45%
von 130.001€ bis 300.000€ 47%
Über 300.000€ hinaus 49%

Sozialversicherungssystem

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge an die allgemeine Sozialversicherungskasse (General Treasury of Social Security – GTSS) abzuführen. In Spanien werden die Sozialversicherungsbeiträge im Allgemeinen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer festgesetzt. Die allgemeinen Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung sowie zur Kranken- und Mutterschaftsversicherung werden nach verschiedenen sozio-professionellen Kategorien auf einer Mindestbasis in einem Tag oder einem Monat berechnet.

Die Unfall- und Berufskrankheitsversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt, und die Höhe der Beiträge wird von der Regierung je nach dem Risiko des Wirtschaftszweigs festgelegt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen auch die Arbeitslosenversicherung gemäß den Bedingungen des Arbeitsvertrags, des unbefristeten oder befristeten Vertrags.

Aber auch die Lohn- und Berufsgarantiefonds müssen von beiden Parteien bezahlt werden. Eine Mindestberechnungsgrundlage ist auf 1050 € pro Monat festgelegt. Sie gilt auch für die Kranken- und Arbeitsunfallversicherung.

Beiträge in Spanien
Beiträge Arbeitnehmer Arbeitgeber
Invaliden-, Alters-, Hinterlassenen- und Mutterschaftsversicherung 4.70% 23.60%
Arbeitslosigkeit CDI 1.55% 5.50%
Arbeitslosigkeit CDD 1.60% 6.70%
Lohngarantiefonds 0.20%
Berufliche Weiterbildung 0.10 0.60%

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